Working Holiday Visum

Was bedeutet „Working Holiday Visum“?

Das Working Holiday Visum ermöglicht es jungen deutschen Staatsbürgern zwischen 18 und 30 Jahren nach Taiwan zu reisen, das Land näher kennenzulernen und sich mit gelegentlichen Jobs die Reisekasse aufzubessern.

Das Working Holiday Visum ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig und ermöglicht eine Aufenthaltsdauer von zunächst 180 Tagen. Die Aufenthaltsdauer kann innerhalb von 15 Tagen vor Ablauf der 180 Tage vor Ort bei einer der zuständigen Dienststellen der National Immigration Agency der Republik China (Taiwan) verlängert werden.

Das Visum gestattet innerhalb der Gültigkeitsdauer mehrfache Aus- und Einreisen.

Im Gegensatz zu anderen Visa der Republik China (Taiwan) endet mit der Gültigkeit des Working Holiday Visums auch die erlaubte Aufenthaltsdauer, d.h. ein Verbleib in Taiwan über die Gültigkeitsdauer hinaus ist nicht möglich.

Dieses Visum ist daher nicht gedacht für Personen, die in Taiwan einer dauerhaften Arbeitstätigkeit nachgehen, ein längeres Studium aufnehmen oder sich aus anderen Gründen in Taiwan für längere Zeit niederlassen möchten.

Das Working Holiday Visum kann nur ein Mal beantragt werden.

Was bedeutet „Working Holiday Visum“?

Das Working Holiday Visum ermöglicht es jungen deutschen Staatsbürgern zwischen 18 und 30 Jahren nach Taiwan zu reisen, das Land näher kennenzulernen und sich mit gelegentlichen Jobs die Reisekasse aufzubessern.

Das Working Holiday Visum ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig und ermöglicht eine Aufenthaltsdauer von zunächst 180 Tagen. Die Aufenthaltsdauer kann innerhalb von 15 Tagen vor Ablauf der 180 Tage vor Ort bei einer der zuständigen Dienststellen der National Immigration Agency der Republik China (Taiwan) verlängert werden.

Das Visum gestattet innerhalb der Gültigkeitsdauer mehrfache Aus- und Einreisen.

Im Gegensatz zu anderen Visa der Republik China (Taiwan) endet mit der Gültigkeit des Working Holiday Visums auch die erlaubte Aufenthaltsdauer, d.h. ein Verbleib in Taiwan über die Gültigkeitsdauer hinaus ist nicht möglich.

Dieses Visum ist daher nicht gedacht für Personen, die in Taiwan einer dauerhaften Arbeitstätigkeit nachgehen, ein längeres Studium aufnehmen oder sich aus anderen Gründen in Taiwan für längere Zeit niederlassen möchten.

Das Working Holiday Visum kann nur ein Mal beantragt werden.

Wer kann ein Working Holday Visum beantragen?

Beantragen können dieses Visum deutsche Staatsbürger, die bei Antragstellung mindestens 18 und maximal 30 Jahre alt sind.

Wieviele Working Holiday Visa können pro Jahr ausgestellt werden?

Entsprechend der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland können für deutsche Staatsbürger beginnend mit dem 11.10.2010 pro Jahr zunächst maximal 200 Working Holiday Visa ausgestellt werden.

Benötigt man neben dem Visum besondere Arbeitsgenehmigungen?

Das Working Holiday Visum beinhaltet bereits eine Arbeitsgenehmigung für Kurzzeitjobs. Allerdings darf man für denselben Arbeitgeber maximal drei Monate tätig sein.

Können Ehegatten und minderjährige Kinder mitreisen?

Die Ausstellung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung für Ehegatten und minderjährigen Kindern von Inhabern eines Working Holiday Visums ist nicht möglich.

Wo kann man das Visum beantragen?

Deutsche Staatsbürger können das Visum nur bei einer der Konsularabteilungen der Taipei Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland in Berlin, Frankfurt a.M., Hamburg und München beantragen, außerhalb von Deutschland ist eine Beantragung nicht möglich.

Die Büros der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland:

Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
Markgrafenstr. 35
10117 Berlin
Tel.: (030) 20 36 10
Zuständigkeitsbereich:
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
Abteilung für Öffentliche Dienste
Rheinstr. 29
60325 Frankfurt a.M.
Tel.: (069) 74 57 34
Zuständigkeitsbereich:
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen

Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland Hamburg
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Tel.: (040) 44 77 88
Zuständigkeitsbereich:
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland München
Sonnenstr. 25
80331 München
Tel.: (089) 51 26 79 0
Zuständigkeitsbereich:
Baden-Württemberg, Bayern

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

o Antragsformular für „Working Holiday Visa“

o bei Einreise nach Taiwan mindestens noch 12 Monate gültiger Reisepass

o zwei aktuelle Passfotos

o Rückflugticket oder Nachweis ausreichender finanzieller Rücklagen für den Rückflug

o Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 2000€ (z.B. in Form von Traveller Cheques, Bescheinigung der Bank etc.)

o umfassende Kranken- und Unfallversicherung für den Aufenthalt in Taiwan, die auch Krankenhausbehandlungen und Rücktransporte abdeckt

o Visagebühren in Höhe von 74€

o bei gewünschter Rücksendung per Post: frankierter Rückumschlag (Einschreiben)

U.U. können darüberhinaus weitere Dokumente verlangt werden.

Mit welcher Bearbeitungsdauer muss man rechnen?

Unter der Voraussetzung, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und es keine Rückfragen gibt, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. drei Arbeitstage.